Anleitung Zugewinn

Zugewinn:
Beim Zugewinn kann ich sehr gut mögliche Ansprüche Ihrerseits oder Ihres Ehepartners rechnen, wenn ich konkret Auskunft von Ihnen erhalte. Auskunft ist zunächst einmal zu geben über Ihr Anfangsvermögen. Dies sind alle Beträge am Hochzeitstag, aber auch etwaige Schenkungen und Erbschaften während der Ehe.

Diese sollten Sie zusätzlich aufnehmen.

Abgerechnet wird dann letztendlich auf den Tag der Zustellung der Scheidungsschrift, allerdings hat man auch die Möglichkeit, auf den Trennungszeitpunkt das Vermögen zu erfragen. Auch hier ist man auskunftspflichtig.

Gerade dann, wenn vor der eigentlichen Scheidung Gespräche über Gesamtlösungen laufen sollen, ist es natürlich wichtig, anhand des Anfangsvermögens und des Trennungsvermögens eine Einschätzung zum Zugewinn vorzunehmen. Ich füge in der Anlage einmal ein jeweiliges Bestandsverzeichnis zu den Vermögenspositionen bei, damit Sie einen Leitfaden haben, der allerdings nicht unbedingt von den Positionen her erschöpfend sein muss.

Bestandsverzeichnis Zugewinn (PDF, 109KB)
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